Die Werkstatt des Vertrauens verlassen, nur um die Herstellergarantie Ihres neuen Autos zu erhalten? Ein altbekannter Irrglaube.
Rechtlich darf der Fahrzeughersteller seine Garantiebestimmungen nicht an eine bestimmte Werkstatt binden. Der Bundesgerichtshof entschied schon vor längerer Zeit in einem Urteil über die Garantie (Urteil vom 25. September 2013 – VIII ZR 206/12). Dadurch wird eine Monopolstellung der Hersteller verhindert.
Das Urteil macht deutlich: Wird vom Verkäufer über die gesetzliche Gewährleistung zusätzlich noch eine Garantie für das Fahrzeug ausgestellt, so darf keine Werkstatt vorgeschrieben werden. Die Arbeiten müssen fachgerecht durchgeführt werden und ein späterer Schaden darf nicht auf diese Arbeiten zurückzuführen sein. Autokäufern ist anzuraten, anwaltliche Hilfe zu holen, falls ihre Garantieansprüche zurückgewiesen werden. In unserer Werkstatt erwartet Sie Service nach Herstellervorgaben. Wartungen und Reparaturen sind für uns kein Problem. Den Verfall der Fahrzeuggarantie haben Sie bei uns daher nicht zu befürchten.
Gerne beraten wir Sie. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Termin mit uns.
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